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Sanierung & Modernisierung · 4 Min. Lesezeit

Heizungstausch 2026: Was das neue GModG jetzt regelt

Seit 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Was Eigentümer in NRW zu Heizungswahl, Biotreppe und neuer Förderung wissen sollten.

Heizungstausch 2026: Was das neue GModG jetzt regelt

Seit dem 29. Juli 2026 gilt in Deutschland das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz, das vielen noch als „Heizungsgesetz“ bekannt ist. Fast zeitgleich, zum 21. Juli 2026, hat der Bund auch die Förderung für Heizungstausch und Sanierung neu geregelt. Für Eigentümerinnen und Eigentümer in Moers, am Niederrhein und im ganzen Ruhrgebiet stellt sich damit die Frage: Welche Heizung darf ich einbauen, was kostet mich das langfristig, und welche Zuschüsse gibt es noch? Hier fassen wir den aktuellen Stand zusammen.

Freie Wahl der Heizung: Die 65-Prozent-Regel entfällt

Die wichtigste Änderung: Die bisherige Vorgabe, dass eine neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, gibt es nicht mehr. Laut Bundesbauministerium (BMWSB) entscheiden Eigentümer jetzt selbst, welche Heizungsart sie einbauen. Zulässig sind unter anderem:

  • Wärmepumpen
  • ein Anschluss an die Fernwärme
  • Hybridheizungen
  • Biomasseheizungen, zum Beispiel Pellets
  • weiterhin auch Gas- und Ölheizungen

Das Gesetz wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Zusätzlich setzt es Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie um und soll 2030 überprüft werden.

Die „Biotreppe“: Was neue Gas- und Ölheizungen betrifft

Wer sich für eine neue fossile Heizung entscheidet, sollte die sogenannte Biotreppe kennen. Nach § 43 GModG gilt: Wird nach dem 29. Juli 2026 eine Heizung, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird, in ein bestehendes Gebäude eingebaut, muss ein steigender Teil der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammen:

  • ab 1. Januar 2029: mindestens 10 Prozent
  • ab 1. Januar 2030: mindestens 15 Prozent
  • ab 1. Januar 2035: mindestens 30 Prozent
  • ab 1. Januar 2040: mindestens 60 Prozent

Was diese Brennstoffe in einigen Jahren kosten werden, lässt sich heute nicht verlässlich sagen. Hinzu kommt eine geplante Grüngas- bzw. Grünölquote ab 2028, deren Details die Bundesregierung laut BMWSB bis zum 1. Dezember 2026 in einem eigenen Gesetz festlegen will. Wer heute eine Gas- oder Ölheizung einbaut, sollte diese Entwicklung bei den laufenden Kosten über die gesamte Nutzungsdauer mitdenken.

Heizungsförderung: Das gilt seit 21. Juli 2026

Der Bund fördert klimafreundliche Heizungen weiterhin, allerdings mit geänderten Konditionen. Nach Angaben der KfW gilt für Wohngebäude:

  • Grundförderung: weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Förderfähige Kosten: höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (bisher 30.000 Euro), für die zweite bis sechste Wohneinheit je 15.000 Euro. Der Betrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 jedes halbe Jahr um 750 Euro.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent für den frühzeitigen Austausch einer alten Heizung. Er sinkt ab dem 1. Februar 2027 jedes halbe Jahr um 4 Prozentpunkte.
  • Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer: 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.
  • Weggefallen sind der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag.

Grund- und Bonusförderung zusammen sind in der Regel auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Für das erste Quartal 2027 ist außerdem ein Wertschöpfungsbonus angekündigt: Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, sollen dann weiterhin 30 Prozent Grundförderung erhalten, für Geräte aus Fertigung außerhalb der EU sinkt sie auf 15 Prozent.

Weil Förderhöchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus ab Februar 2027 schrittweise sinken, kann es sich lohnen, einen geplanten Heizungstausch nicht unnötig aufzuschieben.

Auch die Sanierungsförderung hat sich geändert

Für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle, etwa Dämmung oder neue Fenster, bleibt die Grundförderung von 15 Prozent bestehen. Bei der Komplettsanierung zum Effizienzhaus gewährt die KfW jetzt bis zu 150.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit, die Tilgungszuschüsse wurden aber um jeweils 10 Prozentpunkte gesenkt. Gefördert werden nur noch Effizienzhaus-Stufen mit Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse.

Verfassungsbeschwerde: Das Gesetz gilt trotzdem

Die Deutsche Umwelthilfe hat am 29. September 2026 gemeinsam mit vier Mieterinnen und Mietern Verfassungsbeschwerde gegen das GModG eingereicht. Das ändert an der aktuellen Rechtslage zunächst nichts: Das Gesetz gilt, solange das Bundesverfassungsgericht nicht anders entscheidet. Wer heute plant, plant also nach den geltenden Regeln.

Unsere Tipps für Ihren Heizungstausch

  • Gebäude und Heizung zusammen betrachten: Eine gute Dämmung und passende Heizflächen senken den Wärmebedarf und machen zum Beispiel eine Wärmepumpe effizienter.
  • Langfristig rechnen: Vergleichen Sie nicht nur die Anschaffung, sondern auch die laufenden Kosten über viele Jahre, bei Gas und Öl inklusive Biotreppe.
  • Förderung vor der Auftragsvergabe klären: Die Bedingungen ändern sich häufig. Prüfen Sie die aktuellen Merkblätter der KfW, bevor Sie Verträge unterschreiben.
  • Alles aus einer Hand: Als Generalunternehmer in Moers koordiniert Triexa Sanierung, Innenausbau und die beteiligten Gewerke, damit Heizungstausch und Modernisierung sauber ineinandergreifen.

Fazit

Das GModG lässt Eigentümern mehr Freiheit bei der Heizungswahl, verlagert aber auch mehr Verantwortung auf sie: Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss die steigenden Bioanteile ab 2029 einplanen. Die Förderung für klimafreundliche Heizungen bleibt attraktiv, wird aber ab 2027 schrittweise geringer. Sie planen eine Sanierung oder einen Heizungstausch in Moers oder am Niederrhein? Stellen Sie gern eine unverbindliche Projektanfrage.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Energie-, Rechts- oder Förderberatung. Angaben ohne Gewähr; Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern.

Quellen

Stand: 5. Oktober 2026

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