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Neubau & Rohbau · 4 Min. Lesezeit

EH55-Förderung 2026: Neubau mit Baugenehmigung jetzt starten

Bund stockt die EH55-Förderung auf: KfW-Kredit bis 100.000 € je Wohnung, Antrag bis 31.12.2026 mit gültiger Baugenehmigung. Voraussetzungen und Ablauf.

EH55-Förderung 2026: Neubau mit Baugenehmigung jetzt starten

Die EH55-Förderung 2026 ist für viele Bauherren in Moers, am Niederrhein und im Rhein-Ruhr-Gebiet die wichtigste Neubau-Förderung dieses Jahres. Am 9. Oktober 2026 hat das Bundesbauministerium zusätzliche Mittel bereitgestellt, weil das ursprüngliche Budget sonst noch vor Jahresende aufgebraucht gewesen wäre. Wer eine gültige Baugenehmigung hat, kann bis spätestens 31. Dezember 2026 einen zinsverbilligten KfW-Kredit für ein Effizienzhaus 55 beantragen. Dieser Beitrag zeigt, welche Voraussetzungen gelten, wie der Antrag abläuft und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Was ist die EH55-Förderung?

Die Förderstufe „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“ gehört zum KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“. Sie wurde im Dezember 2025 befristet wieder eingeführt, um den sogenannten Bauüberhang abzubauen: Projekte, die bereits genehmigt, aber noch nicht gebaut sind. Gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen.

Laut Bundesbauministerium wurden seit dem Start rund 52.100 Wohneinheiten mit einem Kredit- und Zuschussvolumen von rund 4,9 Milliarden Euro gefördert (Stand: 5. Oktober 2026). Wegen der hohen Nachfrage hätte das eingeplante Budget von 800 Millionen Euro voraussichtlich nicht bis Jahresende gereicht, deshalb stockt der Bund die Mittel auf.

Voraussetzungen für die EH55-Förderung

Die KfW nennt für die Förderstufe Effizienzhaus 55 klare Bedingungen:

  • Effizienzhaus-55-Standard: Das Gebäude muss die technischen Mindestanforderungen an ein Effizienzhaus 55 erfüllen.
  • Erneuerbare Wärme: Die Wärmeerzeugung muss zu 100 % auf erneuerbaren Energien beruhen, zum Beispiel mit einer Wärmepumpe. Öl- und Gasheizungen sind ausgeschlossen, Biomasse ist hier zulässig.
  • Gültige Baugenehmigung bei Antragstellung: Ein gestellter Bauantrag reicht nicht. Bei genehmigungsfreien Vorhaben muss die Baubehörde Kenntnis haben und der Baubeginn zulässig sein.
  • Keine Lebenszyklusanalyse, kein QNG-Siegel: Anders als beim Effizienzhaus 40 sind weder eine Ökobilanz (LCA) noch eine Nachhaltigkeitszertifizierung nötig.

KfW 297 und 298: die Kredite im Überblick

Selbstnutzer beantragen das Programm 297, für vermietete Wohnungen und Mehrfamilienhäuser gilt das Programm 298. Bei Häusern mit mehreren Wohnungen können alle Einheiten über 298 beantragt werden.

  • Kredit bis 100.000 Euro je Wohneinheit
  • Laufzeit bis 35 Jahre, Zinsbindung bis 10 Jahre
  • Gefördert werden Bau oder Kauf inklusive Nebenkosten sowie Planung und Baubegleitung durch Fachleute für Energieeffizienz
  • Nicht gefördert: Grundstückskauf, Umschuldungen und bereits begonnene Vorhaben

Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, Vermieter, Wohnungsbaugenossenschaften und Unternehmen. Die aktuellen Zinssätze veröffentlicht die KfW auf ihrer Programmseite.

So läuft der Antrag ab

Die Reihenfolge entscheidet darüber, ob die Förderung möglich ist. Wer zu früh mit dem Bau beginnt, kann die Förderung nicht mehr erhalten.

  1. Expertin oder Experten für Energieeffizienz beauftragen (zu finden in der Expertenliste der dena). Sie oder er plant mit und erstellt die „Bestätigung zum Antrag“.
  2. Finanzierungspartner einschalten: Den Kredit beantragen Sie über Ihre Bank oder Sparkasse, nicht direkt bei der KfW.
  3. Antrag vor Baubeginn stellen: Mit den Bauarbeiten vor Ort darf erst nach Antragstellung begonnen werden. Abriss, Bodenuntersuchungen und Baustellenvorbereitung zählen nicht als Vorhabensbeginn, Baugrube, Gründung und Hausanschlüsse dagegen schon.
  4. Nach Fertigstellung nachweisen: Die „Bestätigung nach Durchführung“ reichen Sie über den Finanzierungspartner ein.

Was gilt für Bauverträge?

Bauverträge können Sie vor dem Antrag mit einer aufschiebenden Bedingung abschließen. Speziell für das Effizienzhaus 55 ist ein Vertragsschluss vor dem Antrag auch möglich, wenn Sie vorher nachweislich ein dokumentiertes Beratungsgespräch zur KfW-Förderung mit Ihrem Finanzierungspartner geführt haben. Für Kauf- und Bauträgerverträge gilt diese Ausnahme nicht.

Marktumfeld: Baupreise und Bauzinsen im Herbst 2026

Die Förderung kommt in einem anspruchsvollen Umfeld. Laut Statistischem Bundesamt waren neue Wohngebäude im August 2026 um 5,5 % teurer als ein Jahr zuvor, Rohbauarbeiten um 5,4 % und Ausbauarbeiten um 5,7 %.

Auch die Finanzierung ist teurer geworden: Zehnjährige Baukredite liegen laut Interhyp im Schnitt bei rund 4,4 % (Stand: 15. Oktober 2026), und die meisten befragten Banken erwarten kurzfristig keine deutliche Entspannung. Ein zinsverbilligter KfW-Kredit kann die Finanzierung daher spürbar entlasten. Wie viel das im Einzelfall ausmacht, hängt von den Konditionen am Tag der Zusage ab.

Typische Fehler beim EH55-Antrag

  • Zu spät anfangen: Die Mittel sind begrenzt. Ist das Budget vor dem 31. Dezember 2026 ausgeschöpft, endet die Förderung früher. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
  • Bauantrag mit Baugenehmigung verwechseln: Ohne gültige Genehmigung ist kein Antrag möglich.
  • Vor dem Antrag losbauen: Schon das Ausheben der Baugrube gilt als Baubeginn.
  • Heiztechnik zu spät festlegen: Die erneuerbare Wärmeerzeugung muss von Anfang an eingeplant sein.

Fazit

Die EH55-Förderung 2026 ist eine gute Chance für alle, die ein genehmigtes Neubauprojekt in der Schublade haben, vom Einfamilienhaus bis zum Mehrfamilienhaus. Entscheidend sind eine gültige Baugenehmigung, erneuerbare Heiztechnik und ein Antrag vor dem ersten Spatenstich, bevor die Mittel aufgebraucht sind. Die Triexa GmbH unterstützt Sie als Generalunternehmer bei Planung, Rohbau und schlüsselfertiger Umsetzung und stimmt die Abläufe mit Ihren Fachleuten für Energieeffizienz ab. Sprechen Sie uns gern an: unverbindliche Projektanfrage.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Förder-, Finanzierungs- oder Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Merkblätter der KfW.

Quellen

Stand: 19. Oktober 2026

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